Scheidung: Vor dem Richter ist alles zu spät

„Die Ehe ist ein Vertrag und wer Verträge abschließt, ohne das Kleingedruckte zu kennen, ist selbst schuld, wenn er am Ende der Dumme ist.“ Das sind die Worte eines Scheidungsanwalts, der schon wiederholt mit ansehen musste, wie vor allem Männerkarrieren in der Privatinsolvenz endeten, weil die Ex das Recht auf ihrer Seite hatte.

Denn bei einer Scheidung geht es in erster Linie um Geld. Und das wird vor allem da geholt, wo welches ist und das noch immer in den meisten Fällen der Mann. Der Staat will nämlich vor allem eines nicht: dass ihm Kosten entstehen, weil sich zwei im Streit getrennt haben. Also sind die Gesetze so formuliert, dass automatisch derjenige der Dumme ist, der ohnehin jahrelang alles finanziert hat. Also der Mann, denn der hat ein Einkommen, das man ihm zur Not pfänden kann, bis  da nichts mehr zu holen ist.

Ich kenne da einen Zahnarzt, der sollte nicht nur seine geschiedene Frau aushalten, die sich einen Lover genommen hatte, sondern auch noch die Kinder weiter finanzieren, die sie mit allen Mitteln von ihm fernzuhalten versuchte. Klar doch, dachte sich der Richter, ein Zahnarzt hat doch richtig Geld und davon soll er ruhig die Hälfte an seine Alte abdrücken. Er soll sein Haus verkaufen, damit sie ihren Anteil bekommt. Und er soll seine Rente halbieren, weil die andere Hälfte natürlich ihr gehört. Einfach so, weil sie dein paar Jahre mit ihm gelebt hat.

Der Betreffende hatte jedoch keinen Bock darauf, künftig jeden zweiten Euro an eine Frau weiterzureichen, die ihn für einen anderen verlassen hatte. Also schloss er seine Praxis und meldete sich bei der Ärztekammer. Die suchte nämlich immer Zahnärzte, die als Krankheitsvertretung für Kollegen einsprangen. Er verkaufte das einst gemeinsame Haus und meldete sich als wohnsitzlos. Er wohnte im Wohnwagen und hatte fortan keine „ladungsfähige Anschrift“ mehr.

Das klingt zwar wie ein gelungener Coup, aber eine richtige Lösung sieht anders aus.

Und die, so der oben zitierte Anwalt, findet man nicht am Ende einer Beziehung, sondern ganz am Anfang. Und sie ist das Ergebnis kluger Entscheidungen, die nicht aus der Emotion der großen Liebe heraus getroffen werden. Sondern aus pragmatischen Motiven wie Schadensbegrenzung und Selbsterhaltung. Eine alte Juristenregel lautet nämlich: Vereinbarungen sollte man treffen, solange man noch miteinander reden kann. Danach wird es kompliziert und teuer.

Das beginnt schon damit, dass man sich niemals – wirklich nie und nimmer – auf das einlassen sollte, was das Gesetz „Zugewinngemeinschaft“ nennt. Das ist nämlich für einen Mann nichts anderes als die Zustimmung zur Enteignung. Und die tritt in dem Augenblick ein, in dem sie ihn nicht mehr will oder er ihrer überdrüssig ist. Und sie zeigt vor allem dann ihr Wirkung, wenn sie jahrelang die ruhige Kugel einer Hausfrau geschoben, während er mit seinen Einkünften das „gemeinsame Vermögen“ aufgebaut hat. Und das ist noch heute eher die Regel als die Ausnahme.

Besser ist da schon eine saubere Gütertrennung. Denn die besagt, dass ihm am Ende auch gehört, wofür er jahrelang gearbeitet hat. Und natürlich ihr, was sie auf ihre Rechnung erworben hat. Eine Beziehung mit getrennten Kassen also. Und damit ein geregeltes Miteinander ohne finanzielle Anreize. Vor allem aber eine Liebe ohne Nebengedanken. Denn ein Mann weiß nie, was eine Frau wirklich denkt. Er kennt die Motive nicht, die in ihrem Hinterkopf mitschwingen. Er weiß nicht, ob sie ihn aus reiner Liebe oder auch aus Berechnung geheiratet hat. Der kluge Mann denkt daher voraus und schafft gleich von Anfang an die Voraussetzungen, um niemals übervorteilt zu werden.

Wobei es ihm natürlich frei steht, ihr das eine oder andere Geschenk zu machen. Eine Einladung zum Dinner zum Beispiel. Oder ein gemeinsamer Urlaub im sonnigen Süden. Streng genommen müsste man nämlich auch da über getrennte Kassen reden. Aber wir Männer sind ja nicht so.

Doch, wie gesagt, Vertrag ist Vertrag und was man nicht schwarz auf weiß hat, das kann eine Frau hinterher auch nicht einklagen. Genauso, wie ein Mann nicht auf Leistungen verklagt werden kann, die niemals zugesichert wurden.

Wir leben zwar heute im Zeitalter der Gleichstellung zwischen Mann und Frau, die bis zum Ampelmännchen geht. Aber außer ein paar Kampfemanzen, die sowieso keiner haben will, interessiert das ganze Gendergedöns eigentlich niemand. All die anderen sind nämlich nach wie vor dieselben Frauen, die sie schon immer waren. Klar nehmen sie gerne die Gleichstellungsbeauftragte in Anspruch, wenn sie den Job nicht kriegen, dessen Gehalt sie gerne hätten. Aber ihr Lieblingsberuf wäre eigentlich, Frau eines Mannes zu sein, der das große Geld verdient und brav ihre Rechnungen für Friseur, Kosmetiker, Fitness und Wellness begleicht.

Und leider gibt es immer noch genügend Männer, die voll auf dieses weibliche Geschäftsmodell hereinfallen. Männer, die sich der Illusion hingeben, den großen Fang gemacht zu haben, wenn sich die scharfe Blondine flachlegen lässt – und dabei gar nicht merken, dass sie dabei auf die älteste Abzocke der Menschheit hereinfallen. Denn die paar heißen Nächte in der Phase der großen Verliebtheit werden ihn später teuer zu stehen kommen. Und zwar auch dann, wenn der Ehevertrag wasserdicht ist und seine Aufhebung nicht unmittelbar in die Pleite führt.

Denn Frau hat noch ein weiteres As im Ausschnitt, das sie gerne hervorzaubert, um ihn an die Kette zu legen. Irgendwann wird sie nämlich Mutterinstinkte entwickeln und ein Kind von ihm wollen. Ein süßes kleines Baby, das ihn zum stolzen Vater macht. Vielleicht sogar ein Junge, mit dem er später Fußball spielen kann. Auf jeden Fall ein Kostenfaktor, der ihn mindestens zwei Jahrzehnte das Geld aus der Tasche ziehen wird. Natürlich sein Geld und aus seiner Tasche.

Da nutzt dann auch die Gütertrennung nicht viel, denn bis es soweit ist, dass der Bengel endlich selbstständig ist und die Göre einen anderen Namen trägt, wird er einen Betrag verpulvert haben, für den man sich auch einen Porsche kaufen kann. Aber den braucht er dann auch nicht mehr, denn bis dahin ist er in den Fünfzigern und er wird zu alt sein, um Frauen aufzureißen. Wenn ihm Kinder so viel wert sind, dann soll es eben so sein und es spricht nichts dagegen, wenn er sich das Vergnügen gönnt. Wenn nicht, hat er nicht nur ein halbes Leben ihren Unterhalt finanziert. Er hat auch zugelassen, dass sie zwanzig Jahre lang auf seine Kosten gelebt hat. Und das trotz Gütertrennung.

Das alles sind eigentlich keine Geheimnisse. Das erfährt Mann von jedem Scheidungsanwalt und der verlangt für eine ausführliche Beratung nur Klimpergeld im Vergleich zu den gesparten Kosten, die sein Rat mit sich bringt. Trotzdem kommen die meisten Männer gar nicht auf die Idee, sich beraten zu lassen. Und stehen am Ende vor dem großen Desaster, ohne zu begreifen, wie es dazu kommen konnte.

Daher hier die ein paar schnelle Denkansätze für alle, die den Vertrag namens Ehe bereits unterschrieben haben und jetzt an Schadensbegrenzung denken. Zunächst einmal die großen Worte: Was immer auch passiert: Zeige Größe. Sei ein Mann. Sei fair zu ihr, auch wenn die Liebe erkaltet  ist. Und ganz besonders, wenn nicht sie der Auslöser für eine Scheidung war. Aber halte dein eigenes Weiterleben im Blick und sorge dafür, dass du nicht übervorteilt wirst. Denn selbst vernünftige Exfrauen geraten manchmal an einen Scheidungsanwalt, der es dir zeigen will und die Sache auf die Spitze treibt.

Darauf solltest du vorbereitet sein, auch wenn du dir heute nicht vorstellen kannst, dass es einmal soweit kommt. Das heißt, du musst jetzt die Weichen stellen, um nicht eines Tages sagen zu müssen „Hätte ich doch ...“

Das beginnt schon damit, dass deine Frau nicht alles wissen muss, was dein Leben angeht. Von finanziellen Transaktionen hat sie vermutlich ohnehin keine Ahnung. Also belaste sie nicht damit und verwahre alle Dokumente im Safe auf. Denn eine Scheidung ist Krieg und der leichteste Gegner ist immer der, über den man alles weiß. Also behalte Vermögensfragen für dich und sorge dafür, dass sie nichts weiß, was sie eines Tages gegen dich verwenden könnte.

Wenn die Deutsche Rentenversicherung für deine Altersversorgung zuständig ist, liegen die Zahlen auf dem Tisch und die Hälfte ist quasi automatisch weg, sobald die Scheidung durch ist. Vom Rest wirst du nur noch sehr bescheiden leben können. Zumindest als Selbstständiger kannst du das jedoch vorausschauend vermeiden. Denn Verträge, die sie nicht kennt, existieren auch nicht und Papiere, die nicht einfach füpr sie nachlesbar im Ordner liegen, sprechen auch keine Bände.

Beim gemeinsamen Haus wird es schon kritischer, denn sie wird vermutlich im Grundbuch stehen wollen. Das lässt sich nur vermeiden, wenn das Haus gar nicht euch gehört. Sondern deinen Eltern, die es dir vermieten. Dann ist es schon mal sicher, falls du eine Pleite hinlegen solltest. Eine Möglichkeit, mit der jeder Selbstständige rechnen muss und damit ein Argument, das sie sicher verstehen wird. Schließlich vertraut sie dir und in Gelddingen kennst du dich einfach besser aus. Aber auch der eigene Nachwuchs könnte die Hütte besitzen, ein Treuhänder oder wer immer. Denn alles, was nicht euch gehört, kann euch auch niemand wegpfänden. Und im Sinne der Zugewinngemeinschaft gehört es am Ende auch nicht zum gemeinsamen Vermögen.

Gebe ihr das Gefühl, dass du ein Ehemann bist, der weitsichtig denkt und klüger ist als alle anderen. Das wird sie an dir schätzen, denn Frauen mögen einen starken Mann, der ihnen Sicherheit und Geborgenheit bietet. Doch schenke ihr nur das Vertrauen, das deine Zukunft nicht gefährdet. Wenn ihr bis ans Lebensende glücklich bleibt, wird das euer Verhältnis nicht berühren. Doch wenn sich das Leben anders entwickelt, wirst du froh darüber sein, einen kühlen Kopf bewahrt zu haben. Sonst wirst du irgendwann erkennen müssen, dass du viele Jahre lang für Zwei gearbeitet hast und am Ende allein im Leben stehst.